Antrag / Anfrage / Rede
Nachbesserungsbedarf bei der verkehrsrechtlichen Beschilderung der Alleestr.
Antrag an die Stadt Unterschleißheim
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Böck,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats,
die ÖDP stellt (wie bereits im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 24.01.23 mündlich vorgetragen) bezüglich der verkehrsrechtlichen Beschilderung in der Alleestr. folgenden Antrag an die Stadt Unterschleißheim:
1. Die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Allee-/Johann-Schmid-Str. aufheben (VZ 301 und 205 entfernen)! Begründung: Mit den jetzt aufgestellten Verkehrszeichen wird dem aus der Johann-Schmid- in die Alleestr. abbiegenden Busverkehr die Vorfahrt gegenüber den von der Bezirksstr. her kommenden Fahrzeugen genommen. Ohne die Verkehrsschilder („rechts vor links“) hätte der Bus diesbezüglich Vorfahrt. Für die Gegenrichtung der Buslinie ergäbe sich durch den Abbau der Verkehrsschilder keine Veränderung; der Bus muss so oder so Vorfahrt gewähren.
2. Vorfahrt achten (VZ 205) an der Einmündung der Zufahrt westlich der Genezarethkirche entfernen! Begründung: An dieser wie eine Straßeneinmündung ausgebauten Zufahrt steht ein VZ 205, ohne dass ein zugehöriges VZ 301 aufgestellt ist. Da sich diese Einmündung im Bereich „rechts vor links“ befindet, ist das VZ 205 hier zu entfernen.
3. Vorfahrt achten (VZ 205) an der Einmündung der Nebenfahrbahn der Alleestr. bei der Grünanlage (östlich der Baron-von-Kotz-Str.) entfernen! Begründung: Auch an dieser spitz auf die Alleestr. zulaufenden Straßeneinmündung steht ein VZ 205, ohne dass ein zugehöriges VZ 301 aufgestellt ist. Da sich diese Einmündung im Bereich „rechts vor links“ befindet, ist das VZ 205 hier zu entfernen.
4. Die Feldstraße sollte durchgängig Vorfahrtsstraße werden;an der Einmündung der Alleestr. in die Feldstr. müsste ein Stoppschild (VZ 206) angebracht werden! Begründung: So wie es jetzt beschildert ist, müsste die Beziehung Alleestr./Feldstr. eigentlich eine abknickende Vorfahrt werden (VZ 306 mit 1002-..), steht das Vorfahrtsstraßenschild (VZ 306) doch vor der Einmündung der Allee- in die Feldstr. und in der Gegenrichtung biegen die Kraftfahrzeuge aus der vorfahrtsberechtigten Feldstr. zwangsläufig in die Alleestr., ab; ein Ende der Vorfahrtsstr. (VZ 307) fehlt in der Alleestr. allerdings, wo doch dann „rechts vor links“ gilt. Eine bevorrechtigte Feldstr. (VZ 306) käme dem Busverkehr zugute und Radfahrer könnten sicherer in der Feldstr. fahren, insbesondere in Richtung Valentinspark. An der Einmündung der Alleestr. in die Feldstr. sollte dann ein Stoppschild (VZ 206) stehen.
Anlass für Einbeziehung der Alleestr. in die angrenzenden 30iger-Zonen war die Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden ohne dabei den Busverkehr zu behindern. Die dargestellten Maßnahmen tragen dem Rechnung bzw. beschreiben eine korrekte Beschilderung nach StVO.
Bernd Knatz,
Stadtratsmitglied der ÖDP