Antrag / Anfrage / Rede
Stadtrat Unterschleißheim: Gesundheitsvorsorge bei 5G-Ausbau
Die öffentliche Hand muss beim 5G-Mobilfunk dringend ihre Regulierungsfunktion zum Schutz der Bevölkerung wahrnehmen. Bis heute liegt keine Technikfolgenabschätzung für die 5G-Mobilfunkstrahlung vor. Zur Beurteilung der gesundheitlichen Gefahr brauchen wir eine industrieunabhängig erstellte Aufarbeitung der Studienlage zu den Gesundheitsfolgen durch Mobilfunkstrahlung.
Presseberichten zufolge wird derzeit der Ausbau des Mobilfunk-Standards 5G vorbereitet. Hierzu stelle ich folgenden
Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Unterschleißheim appelliert an die Bundesregierung den Ausbau des 5G-Netzes unter Anwendung des im Umweltrecht verankerten Vorsorgeprinzips solange einzustellen, bis die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieses neuen Mobilfunkstandards nachgewiesen ist. Hierzu muss die Beweislastumkehr gelten: Industrie und Staat müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit belegen können.
Die Verwaltung wird beauftragt beim staatlichen Gesundheitsamt eine Stellungnahme zur Gesundheitsgefährdung durch 5G und zum Stand der Technologiefolgenabschätzung einzuholen und diese dem Stadtrat zeitnah und rechtzeitig vorzulegen. Beim Gesundheitsamt oder anderen zuständigen Stellen soll auch erfragt werden, bei welcher staatlichen Stelle elektrosensible und durch Mobilfunktechnik erkrankte Menschen Schadenersatzansprüche geltend machen können.
Die Stadt Unterschleißheim stellt bis zu Klärung dieser offenen Fragen keine städtischen Grundstücke für die 5G-Technik zur Verfügung.
Die Stadt Unterschleißheim erarbeitet mit Unterstützung anerkannter unabhängiger Fachbüros ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept bzw. schreibt das für den bisherigen Mobilfunkausbau vorhandene Konzept unter Einbeziehung der 5G-Technik fort. Ziel muss es weiterhin sein die Wahl der Sendemasten-Standorte so zu optimieren, dass die Strahlenbelastung minimiert wird.
Alle neuen 5G-Standorte müssen öffentlich und transparent vorgestellt werden.
Begründung:
Die öffentliche Hand muss beim 5G-Mobilfunk dringend ihre Regulierungsfunktion zum Schutz der Bevölkerung wahrnehmen. Bis heute liegt keine Technikfolgenabschätzung für die 5G-Mobilfunkstrahlung vor. Zur Beurteilung der gesundheitlichen Gefahr brauchen wir eine industrieunabhängig erstellte Aufarbeitung der Studienlage zu den Gesundheitsfolgen durch Mobilfunkstrahlung.
Dieser Position schließen sich inzwischen immer mehr Kommunen an: Starnberg, Murnau, Rottach-Egern, Bad Wiessee, zuletzt im Juli Wurmannsquick u.v.a.
Die Ungewissheit darüber, ob 5G als unbedenklich für unsere Gesundheit gesehen werden kann, sollte zur Vorsicht mahnen. Solange dies nicht fundiert und ausreichend geklärt ist, muss das Vorsorgeprinzip gelten. Es geht dabei nicht darum den Fortschritt ausbremsen zu wollen, sondern ausschließlich darum, kritisch zu hinterfragen welcher Preis dafür zu zahlen ist und ob die Unbedenklichkeit für Leib und Leben tatsächlich gewährleistet ist. Dies wird vielfach bezweifelt.
Fest steht: 5G wird den Elektrosmog noch deutlich verstärken. 5G wird eine massive Erhöhung hochfrequenter Strahlung zur Folge haben, der sich niemand entziehen kann. Dies bestätigt sogar der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung: „Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet rasant voran… Dies wird zu einer starken Zunahme der drahtlosen Kommunikation führen…. und damit auch zu einer insgesamt höheren Belastung der Bevölkerung führen“ (Drucksache 19/6270). In einer Expertise des Europäischen Parlaments „5G Deployment“ wird festgestellt, dass niemand gesichert wisse, wie sich die prognostizierte weitere erhöhte Strahlenbelastung durch 5G auswirken wird. Darin heißt es u. a.: „Es gibt erhebliche Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit, die sich aus einer potentiell viel höheren Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung durch 5G ergeben könnten… Die 5G-Funkemissionsfelder unterscheiden sich deutlich von denen früherer Generationen …“.
Das Umweltbundesamt schreibt: „Das Vorsorgeprinzip ist Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene…“ und in Artikel 191 des EU-Vertrages heißt es: „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung“. Somit wird das Vorsorgeprinzip, eigentlich Kern der deutschen und europäischen Umweltpolitik, hier schlichtweg ignoriert und missachtet.
Mit freundlichen Grüßen