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Pressemitteilung

Die Probleme waren so gewollt

Kritik an der Radverkehrsführung bei der Straßenunterführung in Unterschleißheim wurde stets ignoriert

Bernd Knatz

Bernd Knatz

Unterschleißheim ■ Viel wird derzeit über den Sinn und Unsinn der Radverkehrsführung rund um die neue Straßenunterführung diskutiert und geschrieben. Die Kritik ist wahrlich berechtigt, denn zahlreiche Radfahrende stehen ratlos vor dem Bauwerk und wissen nicht, wie sie z.B. von der Nelken- in die Hauptstr. fahren sollen.

Der Unterzeichner hat in der Planungsphase in seiner Funktion als ÖDP-Stadtrat, aber auch als aktives Mitglied des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) - leider weitgehend vergebens - eine fahrradfreundliche Gestaltung eingefordert, von der wir nun weit entfernt sind.

Natürlich rechtfertigt die fahrradunfreundliche Gestaltung nicht Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), wie sie hier aber auch anderenorts an der Tagesordnung sind. Die meisten Radfahrenden sind zugleich Führerscheinbesitzer und kennen demnach die StVO. Aber sobald ein Führerscheinbesitzer aufs Rad steigt, hat er die StVO offensichtlich verdrängt: Fährt als Geisterradler, gerade wo und wie es ihm gefällt und gefährdet sich und andere in hohem Maß. Dass natürlich eine fahrradunfreundliche, sprich umwegige Radverkehrsführung solch ein Fehlverhalten fördert, ist naheliegend, wenn eben auch nicht zu rechtfertigen.

Bei der eingangs genannten Kritik wird oft auch angeführt, dass Radfahrer die „Autospur“ benutzen. Nachdem die Stadt eine diesbezügliche Aufklärung unterlassen hat, erlaube ich mir Folgendes klarzustellen, übrigens auch Bestandteil der StVO: Es gibt in der Unterführung keine „Autospur“! Es gibt eine „Fahrbahn“, es gibt Radwege und Fußwege. Fahrzeuge (also auch Fahrräder!) haben grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen (also einer Gefahrenlage durch hohe Geschwindigkeiten und/oder hohes Verkehrsaufkommen) können Radfahrende auf gesonderte Radwege verwiesen werden. Ob diese Voraussetzungen hier gegeben sind, will die Stadt erst noch überprüfen und hat daher erst einmal von einer Radwegbenutzungspflicht, die durch blaue Radwegschilder angezeigt wird, im Unterführungsumfeld abgesehen. Radfahrende haben derzeit hier also die Wahl zwischen Fahrbahn und Radwegen.

Die Stadtverwaltung muss nun an die Aufarbeitung der aufgetreten Schwierigkeiten gehen. Wenn sie dabei Fachleute einschaltet, dann hoffentlich nicht Planer, die das Radfahren nur aus der Windschutzscheibenperspektive kennen. Einzubeziehen sind auch die Nutzer, die sich tagtäglich mit der verfahren Situation auseinandersetzen müssen. Bleibt zu hoffen, dass nicht weitere (Beinahe-) Unfälle geschehen.

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