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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag zur Prüfung einer Geothermieanlage in Eigenregie oder Vergabe an einen Investor - Abgelehnt

Ich beantrage, der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine Prüfung durchzuführen inwieweit die Gemeinde Oberschleißheim eine Tochtergesellschaft gründen kann, um eine Geothermieanlage für das neue Baugebiet Mittenheim zu errichten. Dazu soll ebenfalls geprüft werden inwieweit andere Unternehmen eine Geothermieanlage auf Oberschleißheimer Gemeindegebiet betreiben könnten, wie zum Beispiel die STEAG oder die GTU AG. Des Weiteren soll geprüft werden inwieweit im Bebauungsplan eine Fläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB festgelegt werden kann, womit § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB in die Satzung des Bebauungsplans mit aufgenommen werden könnte. Zusätzlich sollen Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt werden, inwieweit im Vorfeld städtebauliche Verträge abgeschlossen werden könnten, um die Geothermie als Heizungsart festzulegen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
Antrag zur Prüfung einer Geothermieanlage in Eigenregie oder Vergabe an einen Investor
Ich beantrage, der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine Prüfung durchzuführen inwieweit die Gemeinde Oberschleißheim eine Tochtergesellschaft gründen kann, um eine Geothermieanlage für das neue Baugebiet Mittenheim zu errichten. Dazu soll ebenfalls geprüft werden inwieweit andere Unternehmen eine Geothermieanlage auf Oberschleißheimer Gemeindegebiet betreiben könnten, wie zum Beispiel die STEAG oder die GTU AG. Des Weiteren soll geprüft werden inwieweit im Bebauungsplan eine Fläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB festgelegt werden kann, womit § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB in die Satzung des Bebauungsplans mit aufgenommen werden könnte. Zusätzlich sollen Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt werden, inwieweit im Vorfeld städtebauliche Verträge abgeschlossen werden könnten, um die Geothermie als Heizungsart festzulegen.
Begründung:
Durch das neue Baugebiet Mittenheim ergibt sich die Möglichkeit während der Planung die Heizungsart auf eine zentrale Geothermieheizanlage in städtebaulichen Verträgen, sowie
unterstützend im Bebauungsplan festzulegen, so dass nachhaltig und umweltschonend die Erschließung und Verwendung gesichert ist. Für die Anwohner ergibt sich der Vorteil sauberer und sicherer Energie, sowie kalkulierbarer Heizungskosten und für die Gemeinde Oberschleißheim bzw einen Investor die Sicherheit der Abnahme der geförderten Energie.
Die Gemeinde Oberschleißheim könnte analog der Stadt Unterschleißheim eine eigne Tochter gründen, um die Verwaltung und Abwicklung des Projekts durchzuführen.

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