Antrag / Anfrage / Rede
Einhaltung der Garagenverordnung in Oberschleißheim
Ich beantrage, der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dass überprüft wird, inwiefern die bayerische Garagenverordnung in Kombination mit der gültigen bayerischen Bauordnung durch das Ordnungsamt kontrolliert und sanktioniert werden kann.
Antrag zur Prüfung der Realisierbarkeit der Einhaltung der Garagenverordnung in Oberschleißheim
Ich beantrage, der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dass überprüft wird, inwiefern die bayerische Garagenverordnung in Kombination mit der gültigen bayerischen Bauordnung durch das Ordnungsamt kontrolliert und sanktioniert werden kann.
Begründung:
Die bayerische Bauordnung schreibt in §2 Absatz 8 eindeutig vor, dass Garagen und Stellplätze zur Unterbringung von KFZ vorgesehen sind.
In nahezu jeder UVA Sitzung werden neue Haltverbote diskutiert, da der öffentliche Straßenraum zugeparkt wird. In diesem Zuge ist es sehr hilfreich, wenn die bei Bauvorhaben geschaffenen Stellplätze nicht für die Lagerung von Gegenständen missbraucht werden. Laut heute bereits gültiger Bau- und Garagenordnung können Verstöße mit Bußgeldern belegt werden. Die Verwaltung soll nun prüfen, inwiefern das Ordnungsamt solche Prüfungen vornehmen könnte. So könnte zum Beispiel in Lustheim geprüft werden, ob alle Stellplätze auch wirklich zur Verfügung stehen. Am Verwaltungsgericht wurden bereits einige Urteile hierzu gefällt. Sogar das Abstellen von Fahrrädern ist in Garagen nur geduldet, wenn ein KFZ daneben noch Platz hat.