Antrag / Anfrage / Rede
Umwidmung des Sonderlandeplatzes Oberschleißheim
Ich beantrage, der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen bei der Luftfahrtbehörde Bayern einen Änderungsantrag nach § 6 Abs. 4 S. 2 LuftVG für den Sonderlandeplatz Oberschleißheim zu stellen. Auf dem Sonderlandeplatz dürfen zukünftig nur noch Segelflugzeuge Start- und Landerechte erhalten. Die Start- und Landebahn muss renaturalisiert werden und als reine Graslandebahn erhalten bleiben. Alle unnötigen Versiegelungen müssen zurückgebaut und renaturalisiert werden. Der Umgriff des Sonderlandeplatz Oberschleißheim muss dabei möglichst gering gehalten werden und auf ein Mindestmaß für den Segelflugbetrieb begrenzt werden. Der Start für Segelflugzeuge sollte ausschließlich mittels Winde erfolgen, dies ist ebenfalls im Änderungsantrag mit aufzunehmen. Die freigewordenen Flächen sollen anschließend durch die Gemeinde aufgeforstet werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den kommenden Jahren im Haushalt einzustellen.
Ich beantrage, der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen bei der Luftfahrtbehörde Bayern einen Änderungsantrag nach § 6 Abs. 4 S. 2 LuftVG für den Sonderlandeplatz Oberschleißheim zu stellen.
Auf dem Sonderlandeplatz dürfen zukünftig nur noch Segelflugzeuge Start- und Landerechte erhalten.
Die Start- und Landebahn muss renaturalisiert werden und als reine Graslandebahn erhalten bleiben. Alle unnötigen Versiegelungen müssen zurückgebaut und renaturalisiert werden. Der Umgriff des Sonderlandeplatz Oberschleißheim muss dabei möglichst gering gehalten werden und auf ein Mindestmaß für den Segelflugbetrieb begrenzt werden.
Der Start für Segelflugzeuge sollte ausschließlich mittels Winde erfolgen, dies ist ebenfalls im Änderungsantrag mit aufzunehmen.
Die freigewordenen Flächen sollen anschließend durch die Gemeinde aufgeforstet werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den kommenden Jahren im Haushalt einzustellen.
Begründung:
Der Sonderlandeplatz Oberschleißheim dient heute schon überwiegend dem Segelflugbetrieb. Der Freizeitsport einiger weniger Personen auf Kosten der Umwelt Aller ist dagegen in der heutigen Zeit nicht mehr zu tolerieren und sollte unterbunden werden. Der Ausst0ß von CO2 auf dem Sonderflugplatz Oberschleißheim wird dadurch deutlich reduziert, die freigewordene Fläche kann aufgeforstet werden und die Versiegelungen der Landebahn sowie der angrenzten Flächen können deutlich reduziert werden.
Der Sonderlandeplatz Oberschleißheim befindet sich mitten im Landschaftsschutzgebiet.